Honorarvereinbarungen
Die Grundsätze der Berechnung des Honorars werden bei Mandatserteilung festgelegt.
Grundsätzlich rechnen wir nach Stundenaufwand ab. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten kann eine Honorarberechnung basierend auf dem Streitwert vereinbart werden.
Spesen und Mehrwertsteuer werden separat abgerechnet.